Apostillen sind Überbeglaubigungen von übersetzten Dokumenten, die für offizielle Zwecke im Ausland verwendet werden. Dies kann wichtige Dokumente wie Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden aber auch andere Unterlagen umfassen, die Rechtsgültigkeit erhalten sollen. Diese Dokumente werden von der empfangenden Behörde oft nur dann anerkannt, wenn sie eine Apostille haben, die in einigen Ländern zudem in die jeweilige Sprache übersetzt werden muss.
Die Übersetzung soll nach Möglichkeit von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer angefertigt werden. Das Original und die originale Übersetzung werden dann von dem zuständigen Gerichtspräsidenten beglaubigt. Dabei wird die Eigenschaft des Übersetzers als anerkannter Sachverständiger bestätigt oder dessen Unterschrift beglaubigt. Dieser amtliche Vermerk ist eine öffentliche Urkunde, für die anschließend eine Haager Apostille oder die Legalisation erteilt werden kann.
Mit dem Apostille-Verfahren bzw. einer Legalisation von Dokumenten wird die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers und seine Befugnis zur Ausstellung bestätigt und damit ihr Beweiswert in diesem besonderen Verfahren festgestellt. Dies geschieht je nach Land entweder durch eine Apostille oder eine Legalisation.
Die „Haager Apostille“ ist – ebenso wie die Legalisation – die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde. Sie wird jedoch – anders als bei der Legalisation – von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt, nach festgelegtem Muster des zugrundeliegenden Haager Übereinkommens.